Wie Du das neue BVaDiG in der Ausbildung nutzen kannst

BVaDiG- hast Du davon schon einmal gehört? Wahrscheinlich eher nicht, denn das BVaDiG ist das relativ neue „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz“. Es eröffnet ausbildenden Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, die Ausbildung im dualen System zu modernisieren und effizienter zu gestalten. 

Auch wenn der Titel des Gesetzes sich eher nicht danach anhört, durch das Gesetz wird die berufliche Bildung weiter digitalisiert und entbürokratisiert. Es gilt bereits seit 01.08.2024.
Besonders für Ausbilder,  die sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, bietet es viele Vorteile, um die betriebliche Ausbildung im Dualen System zeitgemäß und entsprechend der Bedürfnisse der Generation Z anzupassen.

Das Bild zeigt einen Blick von oben auf einen Laptop-Bildschirm mit einem Webinar in der Online-Bildung.

In diesem Leitfaden erfährst Du, wie Du das BVaDiG in Deinem Unternehmen und in Deiner täglichen Ausbildungsarbeit nutzen kannst – vom mobilen Ausbilden über elektronische Dokumente bis hin zur sogenannten Kompetenzvalidierung für die Anerkennung auch von Berufserfahrung. Diese ist besonders für Quereinsteiger oder Selbständige eine Möglichkeit, sich erworbene Berufserfahrung als Gleichwertigkeit zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung zuerkennen zu lassen.

Inhaltsverzeichnis:

1. Mobiles Ausbilden 

Mit einer der wesentlichen neuen Regelung des BVaDiG haben die ausbildenden Unternehmen und somit Du als (zukünftiger) Ausbilder bereits ab 01.08.2024 die Möglichkeit, Deine Azubis neben der klassischen Ausbildung in Präsenz im Unternehmen auch außerhalb der klassischen Betriebsstätten, also zum Beispiel auch im Homeoffice, zu betreuen. 

Mobiles Ausbilden bedeutet, dass Azubis unter bestimmten Bedingungen ortsunabhängig, selbstgesteuert und selbstverantwortlich lernen und arbeiten können. 

Kannst Du Deine Azubis jetzt mit der Ausbildung und dem Lernen allein lassen? Es ist wahrscheinlich schon klar, dass dies nicht funktionieren würde. Mobiles Lernen muss selbstverständlich weiterhin im Zusammenhang einer strukturierten Ausbildung gewährleistet sein, nur eben durch Nutzung digitaler Lern- und Kommunikationsmittel in virtuellen Räumen, zum Beispiel mit „Teams“ oder „Zoom“.
Die hierfür notwendige technische Ausstattung ist dem Auszubildenden dann zur Verfügung zu stellen und es muss ein didaktisch-methodisches Konzept erstellt werden.

Gerade zu Beginn sollte zunächst mit kleineren Ausbildungseinheiten begonnen werden, um für beide Seiten den Einstieg zu erleichtern. Insofern ist die gleichzeitige physische Anwesenheit von Ausbildern und Auszubildenden zwar nicht mehr notwendig, aber die gleichzeitige Kommunikation muss dennoch gewährleistet sein.

Auch kann man nicht davon ausgehen, dass gerade in gewerblichen oder handwerklichen Berufen Praxisinhalte nur theoretisch vermittelt werden können. Hier gibt es also Branchen-, Betriebs- und Berufsspezifische Unterschiede, die das mobile Ausbilden nicht immer ermöglichen.

Besonders interessant ist mobiles Lernen grundsätzlich für die Generation Z, die hohe Flexibilität schätzt. Dazu gehören jedoch auch seitens der Auszubildenden die Fähigkeit zum selbstgesteuerten und selbstverantwortlichen Lernen, sodass Du auch individuell beurteilen musst, welcher Azubi hierfür eventuell eher nicht geeignet ist.

Weiteren Möglichkeiten des digitalen Ausbildens mit Praxisbezug erläutern wir Dir ausführlich in unseren Kursen.

2. Der elektronische Berufsausbildungsvertrag

Seit 01.08.2024 ist es nun endlich möglich, den Berufsausbildungsvertrag mit allen relevanten Informationen elektronisch zu erstellen und per E-Mail zu versenden. Das Dokument muss gespeichert und gedruckt werden können (z.B. als PDF) und muss nicht mehr unterschrieben werden. Für die Rechtsgültigkeit muss der Empfang des Dokuments jedoch vom Auszubildenden per E-Mail bestätigt werden.
Eine handschriftliche Ausstellung und Unterzeichnung ist weiterhin möglich.

3. Freistellungsvorschriften (§ 15 BBiG)

Die neuen Freistellungsvorschriften besagen, dass zur Freistellung für den Besuch der Berufsschule und der Prüfungen auch die Wegezeiten gehören. Dies gilt für ALLE Azubis unabhängig vom Alter.

4. Elektronisches Ausbildungszeugnis (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BBiG)

Das elektronische Ausbildungszeugnis darf nun- mit Einwilligung der Auszubildenden– auch digital erstellt und übermittelt werden. 

5. Validierungsverfahren von beruflichen Kompetenzen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird es erstmals ein standardisiertes Validierungsverfahren für „non-formale berufliche Kompetenzen“ geben. Dieses Verfahren ist eine Chance für diejenigen, die berufliche Kenntnisse außerhalb der klassischen Ausbildung erworben haben, zum Beispiel als Quereinsteiger mit Berufserfahrung oder als Selbständige. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, sodass das Verfahren nicht zur Konkurrenz zur klassischen Ausbildung im Dualen System werden soll.

Nachgewiesene Kompetenzen, auch aus dem Ausland, werden von einer zuständigen Stelle, z.B. IHK oder HWK in einem Validierungszertifikat bescheinigt, das die „volle“ oder „teilweise Gleichwertigkeit“ mit einem Berufsabschluss ausweist. Personen mit teilweiser Gleichwertigkeit können sich im Anschluss über Möglichkeiten beraten lassen, eine volle Gleichwertigkeit zu erhalten.

 Mit der Validierung über die volle Gleichwertigkeit eröffnet sich die Perspektive für alle beruflichen Aufstiegsfortbildungen, wie zum Beispiel zum Meister oder Fachwirt. 

Gleichzeitig ist damit aber auch der berufliche Teil der fachlichen Eignung gegeben, um mit Ablegen der AEVO-Prüfung und dem Erwerb des Ausbilderscheins auch Azubis im validierten Beruf ausbilden zu dürfen.

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6. Fazit

Das neue BVaDiG bietet ausbildenden Unternehmen und Ausbildern viele spannende Möglichkeiten, die Ausbildungsarbeit effizienter und zeitgemäßer zu gestalten. 

Durch die digitalen Neuerungen wie den elektronischen Ausbildungsvertrag und das mobile Ausbilden kannst Du flexibler agieren und gezielt auf die Bedürfnisse Deiner Azubis eingehen. 

Ab 2025 gibt das neue Validierungsverfahren zur Anerkennung beruflicher Kompetenzen Ausbildungsunternehmen mehr Möglichkeiten, um versteckte Talente zu Fachkräften zu qualifizierten und über die weitere Qualifizierung zu Ausbildern dauerhaft auch die betriebliche Ausbildung und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 

7. FAQ

1. Was ist das BVaDiG?

Das BVaDiG steht für das neue „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz und ist ein großer Schritt zur Modernisierung des Berufsbildungssystems in Deutschland. 

Es fördert die Anerkennung non-formaler erworbener beruflicher Kompetenzen und setzt neue Standards für die Digitalisierung in der Berufsausbildung.

Das BBVDG stärkt somit die berufliche Bildung, sorgt für mehr Chancengleichheit und unterstützt die Anpassung an den digitalen Wandel.

2. Wie funktioniert das mobile Ausbilden?

Azubis können mithilfe von digitalen Kommunikations- und Lernplattformen auch außerhalb des Unternehmens lernen und arbeiten, zum Beispiel über „Teams“, „Zoom“ oder Lernplattformen.

3. Wie unterscheidet sich der elektronische Vertrag vom Papiervertrag?

Der elektronische Berufsausbildungsvertrag kann als PDF erstellt und per E-Mail versendet werden und ist ohne Unterschrift gültig, der Empfang muss jedoch von den Auszubildenden umgehend nach Empfang per E-Mail bestätigt werden.
In Bezug auf Rechtssicherheit und Transparenz entspricht die digitale Form den gleichen Anforderungen wie ein Papiervertrag.
Die Vertragserstellung in Papierform mit Unterschrift ist weiterhin möglich.

4. Was ist das Validierungsverfahren ab 01.01.2025?

Das Validierungsverfahren ist ein Instrument, um berufliche Kompetenzen formell anzuerkennen, die außerhalb der klassischen Ausbildung erworben wurden.

Im Validierungszertifikat wird dann bescheinigt, ob die „volle“ oder „teilweise Gleichwertigkeit“ mit einem Berufsabschluss erreicht worden ist.

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